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   VG Ansbach, 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888   

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VG Ansbach, 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888 (https://dejure.org/2022,25432)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888 (https://dejure.org/2022,25432)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. Juli 2022 - AN 16 K 18.1888 (https://dejure.org/2022,25432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBesG § 12 Abs. 2 Satz 1; BBesG § ... 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1; - Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 21. März 2012 geltenden Fassung; - Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Stellenzulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des BBesG (Polizeizulage) für den Geschäftsbereich des BMF, BMF-Erlass vom 5. April 2002 - Z B 2 - P 1539 - 6/02, zuletzt geändert durch BMF- Erlass vom 27. März 2006 - Z B 2 - P 1539 - 4/06 - (VV-BMF-PolZul)
    Bundesbeamtenrecht, Stellenzulage (Polizeizulage) für Zollbeamtin, Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben trotz fehlender Befugnis zum Tragen einer Schusswaffe, Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwanges u.a. mit Hilfe des Reizstoffsprühgerätes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11

    Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888
    Für Nichtwaffenträger scheide nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.04.2013 - 2 C 39.11) ein Polizeizulageanspruch daher von vornherein aus.

    Die Beklagte verstehe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2013, Az. 2 C 39/11 dahingehend, dass diese Befugnis "conditio sine qua non" für den Anspruch von Zollbeamten auf die Polizeizulage nach der seinerzeit geltenden Vormerkung Nr. 9 sei.

    Maßgeblich für die "Betrauung" war dabei der Aufgabenkreis des Dienstpostens, auf dem der Beamte eingesetzt ist (vgl. OVG NRW, U.v. 11.7.2011 - 1 A 1990/10 - juris Rn. 28; BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39/11 - juris Rn. 12).

    Den Begriff der vollzugspolizeilichen Aufgaben hat das Bundesverwaltungsgericht anhand von Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Zweck von Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des BBesG ausgelegt und geurteilt, dass prägendes Charakteristikum vollzugspolizeilicher Tätigkeit, das sie von anderen Bereichen unterscheide, die hoheitliche Befugnis zum unmittelbaren Eingriff in die Rechtspositionen der Bürger, die nötigenfalls durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs bis hin zum Schusswaffengebrauch durchgesetzt werden kann, sei (BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39/11 - juris Rn. 17).

    Zu den von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeit gehöre typischerweise das Erfordernis, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39/11 - juris Rn. 14 - 16).

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39/11 - juris Rn. 17) ist die Möglichkeit des Schusswaffengebrauchs als äußerstes Mittel unmittelbaren Zwangs zwar prägendes Charakteristikum für vollzugspolizeiliche Tätigkeit, jedoch nicht als notwendige Bedingung ("conditio sine qua non") zu verstehen.

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888
    Lediglich unwesentliche Anteile anderer Aufgaben können außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.1995 - 2 C 13/94 - juris Rn. 11 ff.).

    Soweit verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen wahrgenommen werden, muss die herausgehobene zulageberechtigende Funktion einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -,

    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 25.1.2001 - 2 A 7/99 -, Rn. 16, juris) ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat oder er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (U.v. 9.5.2006 - BVerwG 2 C 12.05 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 37 Rn. 13).
  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 25.1.2001 - 2 A 7/99 -, Rn. 16, juris) ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat oder er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (U.v. 9.5.2006 - BVerwG 2 C 12.05 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 37 Rn. 13).
  • VG Magdeburg, 19.11.2015 - 5 A 74/15

    Anspruch eines Zollbeamten auf Polizeizulage bei Verwendung in einem typisierten

    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888
    Schließlich stütze die Auffassung der Klägerin auch die Rechtsprechung des VG Magdeburgs, vom 19. November 2015, Az. 5 A 74/15 MD, weshalb schon deshalb kein für die Klägerin offensichtlich erkennbarer Fehler vorliege.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 1990/10

    Anspruch eines Zolloberamtsrat beim Zollkriminalamt auf Gewährung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888
    Maßgeblich für die "Betrauung" war dabei der Aufgabenkreis des Dienstpostens, auf dem der Beamte eingesetzt ist (vgl. OVG NRW, U.v. 11.7.2011 - 1 A 1990/10 - juris Rn. 28; BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39/11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 B 40.17

    Gewährung einer Stellenzulage eines Polizeibeamten als sog. "Fliegerzulage"

    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888
    Welche Funktionen im Sinne des § 42 Abs. 1 Satz 1 BBesG herausgehoben sind, hat der Gesetzgeber in den einzelnen Zulagenvorschriften normativ entschieden (vgl. zu alledem BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40/17 - juris Rn. 4 ff m.w.N.).
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